Virnich & Naudet

10.02.2012 | Einkommensteuererklärung 2011

Bis zum 31. Mai 2012 ist Ihre Einkommensteuererklärung für 2011 abzugeben. Wenn Sie die Erklärung von einem... [Weiterlesen]

Kosten für Erststudium

Mit Urteil vom 28.7.2011 (Az. VI R 7/10) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Studienkosten für ein Studium nach dem Abitur als vorweggenommene Werbungskosten anzuerkennen sind. Die dadurch entstandenen Verluste konnten mit zukünftigen Einkünften verrechnet werden. Auf Grund einer Gesetzesänderung, die seit Ende 2011 wirksam ist, ist der Abzug von Kosten für ein Erststudium nicht mehr möglich.

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